AGB der NaturalStone Hofmann

1.  Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.1.    Alle Aufträge für Verkauf und Lieferungen werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt.

1.2.    Durch die Auftragserteilung anerkennt der Bezüger die Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen.

1.3.    Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt worden sind.

2.  Preise

2.1.    Die Preise verstehen sich, besondere Vereinbarungen vorbehalten, netto ab Tessin, exkl. Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten keine Kosten für Verpackung, Selbstabholgebühr, Transport oder ggf. eine Transportversicherung.

2.2.    Bezüge unter 500.- erfolgen ausschliesslich gegen Barzahlung oder Vorauskasse.

2.3.    Mögliche, vorgängig vereinbarte Rabatte, z.B. Wiederverkaufsrabatt für Gartenbauer oder Architekten, sind ab der 3. Bestellung rückwirkend gültig und können pro Produktekategorie und Bestellmenge unterschiedlich sein.

3.  Lieferzeit

3.1.    Lieferfristen laufen erst nach Erhalt aller Unterlagen, welche wir für die Ausführung Ihres Auftrages benötigen.

3.2.    Verspätungen wegen Ereignissen höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen, Schwierigkeiten bei den Brucharbeiten, Rohmaterialmangel, lassen keine Haftung unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag.


4.  Lieferung

4.1.    Die Lieferung (auch Franko-Lieferungen), der Ablad sowie eventuelle direkte Versetzarbeiten erfolgen in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

4.2.    Wartezeiten, die zum Beispiel beim Abladen entstehen oder Umdisponierungen oder ähnliches (unvollständige Aufzählung), werden verrechnet.

4.3.    Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers, auch bei Franko Lieferungen. Die Ware ist bei Ankunft auf Transportschäden zu überprüfen und ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufzunehmen.

4.4.    Bei Platten unter 4cm Dicke in Verschlägen sind bis 5% Bruch zu akzeptieren.

4.5.    Der Ablad, oder zusätzliche Abladestellen werden nach Aufwand verrechnet.

4.6.    EUR-Paletten sind uns sofort zurück zu geben. Ansonsten werden diese mit 25.- in Rechnung gestellt. Einwegpaletten sind im Preis inbegriffen und werden nicht zurückgenommen.

4.7.    Material, welches zum Verpacken der Ware (z.B. Eisenbänder, Styropor etc.) verwendet wurde, wird nicht zurückgenommen.


5.  Beanstandungen

5.1.    Reklamationen über Menge, Qualität oder Bearbeitung sind rasch möglichst, spätestens aber innert 5 Arbeitstage anzubringen.

5.2.    Bei nach Gewicht gerechneten Ware ist eine Toleranz von +/- 10% gegenüber der bestellten Menge möglich.

5.3.    Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen versetzt, verbunden, vermischt oder weiterbearbeitet werden.

5.4.    Mit der Reklamation sind dem Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen.

5.5.    Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so leistet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware.

5.6.    Erfordern erhebliche Mängel die Rücknahme ganzer Sendungen, muss die Beanstandung vor dem Abladen erfolgen.

5.7.    Über den Materialwert fehlerhafter Stücke hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.

5.8.    Ansprüche des Kunden auf einen Schadenersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

5.9.    Wir machen darauf aufmerksam, dass die Natursteine in Farbe und Struktur je nach dem Material stark von Mustern abweichen können. Die Musterkonformität muss vor dem Versetzen geprüft werden.

5.10. Bei gespaltenen Gesteinen sind bis 10% der Platten mit Flächenunregelmässigkeiten und Kantendefekten zu akzeptieren.

5.11. Die schweizerischen Normen (VSS, SIA) gelten nur für Schweizermaterial, für ausländische Steine ist die handelsübliche Qualität massgebend.

5.12. Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten nur als zugesichert, wenn wir sie in unserer Preisliste aufgeführt oder sonst wie schriftlich bestätigt haben.

5.13. Schadhaftes Material muss zur Abklärung aufbewahrt und ggf. einem von uns beauftragten Experten zugänglich gemacht werden.

5.14. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

5.15. Werden die Reklamationsfristen überschritten erlischt ein möglicher Anspruch auf Ersatz.


6.  Die Natur haftet nicht

6.1.    Farbabweichungen ohne Beeinträchtigung der sonstigen Eigenschaften der Ware stellen keinen Sachmangel dar.

6.2.    Der nach der Verfugung entstehende Kunstharzfilm an der Steinoberfläche sowie mögliche Verfärbungen durch Wassereinfluss oder während des Abwitterungsprozess sowie Risse im Mörtel stellen keine Mängel dar.

7.  Haftung

7.1.    Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen der Firma NaturalStone Hofmann sind in jedem Fall unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen Zweck am vorgesehenen Ort geeignet ist. Dies gilt zum Beispiel für statische Berechnungen, Planungsleistungen oder ähnliches.

7.2.    Bei unsachgemässer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung oder übermässiger Beanspruchung oder Verschmutzung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen ist jede Haftung der NaturalStone Hofmann ausgeschlossen.

7.3.    Entstehen aus obigen Punkten Unfälle, wird von der NaturalStone Hofmann jede Haftung abgelehnt.

8.  Eigentumsvorbehalt

8.1.    Vom Kunden bestelltes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der NaturalStone Hofmann.


9.  Zahlungsbedingungen

9.1.    Die Rechnungen werden als PDF-Datei per Mail zugestellt. Alternativ kann die Rechnung auch über den Papierweg und per Post zugestellt werden.

9.2.    Rechnungen sind zahlbar in 10 Tagen rein netto.

9.3.    Bei Zahlungsverzug wird neben den Mahngebühren ein Verzugszins erhoben, der ab Rechnungsdatum bis Zahlungseingang berechnet wird.

9.4.    Der Verzugszins beträgt 9.9% des Rechnungsbetrags mindestens jedoch CHF.50.-.

9.5.    Anfallende Inkasso und Mahngebühren inklusive daraus entstehende Umtriebe werden dem Kunden verrechnet.

10.      Schlussbestimmungen

10.1. Anders lautende Bestimmungen des Kunden werden nur als verbindlich anerkannt, wenn diese von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt wurden.

10.2. Es gilt immer die jeweils neuste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte sich vor Vertragsabschluss selbst über den jeweils neusten Stand der AGB erkundigen.

10.3. Ist ein oder mehrere Punkte der AGB oder anderen schriftlichen Vereinbarung nichtig, so bleiben alle anderen Punkte weiterhin gültig. Der nichtige Punkt ist durch einen rechtswirksamen Ersatz, der dem Sinn des nichtigen Punkt so nahe wie möglich kommt zu ersetzen.

10.4. Im Weiteren gelten die kantonalen Gesetze des Kantons Tessin und die eidgenössischen Gesetze der Schweiz.

10.5. Gerichtsstand ist Bellinzona. Die NaturalStone Hofmann ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen.

 

Castione, 3. Mai 2010

NaturalStone Hofmann