AGB der
NaturalStone Hofmann
1. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.1.
Alle Aufträge für Verkauf und
Lieferungen werden aufgrund der nachstehenden Bedingungen ausgeführt.
1.2.
Durch die Auftragserteilung anerkennt
der Bezüger die Gültigkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.3.
Abweichende Bedingungen sind nur
gültig, wenn sie von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt worden
sind.
2. Preise
2.1.
Die Preise verstehen sich, besondere
Vereinbarungen vorbehalten, netto ab Tessin, exkl. Mehrwertsteuer. Die Preise
enthalten keine Kosten für Verpackung, Selbstabholgebühr, Transport oder ggf.
eine Transportversicherung.
2.2.
Bezüge unter 500.- erfolgen
ausschliesslich gegen Barzahlung oder Vorauskasse.
2.3.
Mögliche, vorgängig vereinbarte Rabatte,
z.B. Wiederverkaufsrabatt für Gartenbauer oder Architekten, sind ab der 3.
Bestellung rückwirkend gültig und können pro Produktekategorie und Bestellmenge
unterschiedlich sein.
3. Lieferzeit
3.1.
Lieferfristen laufen erst nach
Erhalt aller Unterlagen, welche wir für die Ausführung Ihres Auftrages
benötigen.
3.2.
Verspätungen wegen Ereignissen
höherer Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Transporthindernissen,
Schwierigkeiten bei den Brucharbeiten, Rohmaterialmangel, lassen keine Haftung
unsererseits entstehen und berechtigen nicht zum Rücktritt vom Auftrag.
4. Lieferung
4.1.
Die Lieferung (auch
Franko-Lieferungen), der Ablad sowie eventuelle direkte Versetzarbeiten
erfolgen in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4.2.
Wartezeiten, die zum Beispiel beim
Abladen entstehen oder Umdisponierungen oder ähnliches (unvollständige
Aufzählung), werden verrechnet.
4.3.
Alle Sendungen reisen auf Rechnung
und Gefahr des Abnehmers, auch bei Franko Lieferungen. Die Ware ist bei Ankunft
auf Transportschäden zu überprüfen und ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll
aufzunehmen.
4.4.
Bei Platten unter 4cm Dicke in
Verschlägen sind bis 5% Bruch zu akzeptieren.
4.5.
Der Ablad, oder zusätzliche
Abladestellen werden nach Aufwand verrechnet.
4.6.
EUR-Paletten sind uns sofort zurück
zu geben. Ansonsten werden diese mit 25.- in Rechnung gestellt. Einwegpaletten
sind im Preis inbegriffen und werden nicht zurückgenommen.
4.7.
Material, welches zum Verpacken der
Ware (z.B. Eisenbänder, Styropor etc.) verwendet wurde, wird nicht
zurückgenommen.
5. Beanstandungen
5.1.
Reklamationen über Menge, Qualität
oder Bearbeitung sind rasch möglichst, spätestens aber innert 5 Arbeitstage
anzubringen.
5.2.
Bei nach Gewicht gerechneten Ware
ist eine Toleranz von +/- 10% gegenüber der bestellten Menge möglich.
5.3.
Beanstandete Ware darf unter keinen
Umständen versetzt, verbunden, vermischt oder weiterbearbeitet werden.
5.4.
Mit der Reklamation sind dem
Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen.
5.5.
Weist der Käufer einen Sachmangel
nach, so leistet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware.
5.6.
Erfordern erhebliche Mängel die
Rücknahme ganzer Sendungen, muss die Beanstandung vor dem Abladen erfolgen.
5.7.
Über den Materialwert fehlerhafter
Stücke hinausgehende Schadenersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
5.8.
Ansprüche des Kunden auf einen
Schadenersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind, sind ausgeschlossen.
5.9.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die
Natursteine in Farbe und Struktur je nach dem Material stark von Mustern
abweichen können. Die Musterkonformität muss vor dem Versetzen geprüft werden.
5.10. Bei gespaltenen Gesteinen sind bis 10% der Platten mit
Flächenunregelmässigkeiten und Kantendefekten zu akzeptieren.
5.11. Die schweizerischen Normen (VSS, SIA) gelten nur für Schweizermaterial,
für ausländische Steine ist die handelsübliche Qualität massgebend.
5.12. Besondere Eigenschaften eines Materials (z.B. Frostsicherheit) gelten
nur als zugesichert, wenn wir sie in unserer Preisliste aufgeführt oder sonst
wie schriftlich bestätigt haben.
5.13. Schadhaftes Material muss zur Abklärung aufbewahrt und ggf. einem von
uns beauftragten Experten zugänglich gemacht werden.
5.14. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der
Pflicht zur termingerechten Zahlung.
5.15. Werden die Reklamationsfristen überschritten erlischt ein möglicher
Anspruch auf Ersatz.
6. Die Natur haftet nicht
6.1.
Farbabweichungen ohne
Beeinträchtigung der sonstigen Eigenschaften der Ware stellen keinen Sachmangel
dar.
6.2.
Der nach der Verfugung entstehende
Kunstharzfilm an der Steinoberfläche sowie mögliche Verfärbungen durch
Wassereinfluss oder während des Abwitterungsprozess sowie Risse im Mörtel
stellen keine Mängel dar.
7. Haftung
7.1.
Beratungen, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen der Firma NaturalStone Hofmann sind in jedem Fall unverbindlich.
Sie befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den
vorgesehenen Zweck am vorgesehenen Ort geeignet ist. Dies gilt zum Beispiel für
statische Berechnungen, Planungsleistungen oder ähnliches.
7.2.
Bei unsachgemässer Verwendung oder
Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder
Dritte, bei natürlicher Abnützung oder übermässiger Beanspruchung oder
Verschmutzung, Nichtbeachtung von Vorschriften, mangelhaften Bauarbeiten,
ungeeignetem Baugrund, falscher Wartung, unsachgemässer Aufbewahrung und
ähnlichen Fällen ist jede Haftung der NaturalStone Hofmann ausgeschlossen.
7.3.
Entstehen aus obigen Punkten
Unfälle, wird von der NaturalStone Hofmann jede Haftung abgelehnt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1.
Vom Kunden bestelltes Material
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der NaturalStone Hofmann.
9. Zahlungsbedingungen
9.1.
Die Rechnungen werden als PDF-Datei
per Mail zugestellt. Alternativ kann die Rechnung auch über den Papierweg und
per Post zugestellt werden.
9.2.
Rechnungen sind zahlbar in 10 Tagen
rein netto.
9.3.
Bei Zahlungsverzug wird neben den
Mahngebühren ein Verzugszins erhoben, der ab Rechnungsdatum bis Zahlungseingang
berechnet wird.
9.4.
Der Verzugszins beträgt 9.9% des
Rechnungsbetrags mindestens jedoch CHF.50.-.
9.5.
Anfallende Inkasso und Mahngebühren
inklusive daraus entstehende Umtriebe werden dem Kunden verrechnet.
10.
Schlussbestimmungen
10.1. Anders lautende Bestimmungen des Kunden werden nur als verbindlich
anerkannt, wenn diese von der NaturalStone Hofmann schriftlich bestätigt
wurden.
10.2. Es gilt immer die jeweils neuste Fassung dieser AGB. Der Kunde sollte
sich vor Vertragsabschluss selbst über den jeweils neusten Stand der AGB
erkundigen.
10.3. Ist ein oder mehrere Punkte der AGB oder anderen schriftlichen
Vereinbarung nichtig, so bleiben alle anderen Punkte weiterhin gültig. Der
nichtige Punkt ist durch einen rechtswirksamen Ersatz, der dem Sinn des
nichtigen Punkt so nahe wie möglich kommt zu ersetzen.
10.4. Im Weiteren gelten die kantonalen Gesetze des Kantons Tessin und die
eidgenössischen Gesetze der Schweiz.
10.5. Gerichtsstand ist Bellinzona. Die NaturalStone Hofmann ist berechtigt,
den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen.
Castione, 3. Mai 2010
NaturalStone Hofmann